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Wer selbstständig ist, hat gegenüber einem angestellten Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Vorteilen, muss sich dafür aber der Herausforderung stellen, für alles auch selbst verantwortlich zu sein. Die Altersvorsorge stellt dabei eine ganz spezielle Herausforderung an den selbstständigen Unternehmer: Während Arbeitnehmer ganz automatisch in die Pensionskasse einzahlen müssen, ist der Unternehmer selbst davon befreit. Doch das kann sich spätestens im Alter bitter rächen.
Die gesetzliche Altersvorsorge der 2. Säule
Wer in der Schweiz selbstständig ist, braucht nicht zwingend in die Pensionskasse einzuzahlen. Trotzdem sollten sie sich entschließen, freiwillig in die Pensionskasse ihres Branchen- bzw. Berufsverbandes einzuzahlen. Unterhält dieser jedoch keine Pensionskasse mehr, oder gibt es keinen Verband für den entsprechenden Beruf, kann der Selbstständige in die Stiftung Auffangeinrichtung BVG einzahlen und so für sein Alter vorsorgen. Diese Auffangeinrichtung wurde im Auftrag des Bundes installiert und soll für alle diejenigen ein Sicherheitsnetz bieten, die andernfalls ohne Zahlungen in die Pensionskasse keinen Anspruch auf Leistungen aus der zweiten Säule haben. Alle Privatpersonen und Unternehmer können sich an die Auffangeinrichtung BVG wenden - doch leider ist sie noch zu unbekannt.
Individuell für das Alter absichern
So verzichten viele Selbstständige - darunter viele Solo-Unternehmer - auf die Absicherung durch die zweite Säule und geben sich mit dem zufrieden, was sie in die dritte Säule einzahlen können. Das sind jährlich bis zu einem Fünftel ihres Einkommens, auf diese Weise lassen sich beispielsweise 2017 bis zu 33.840 CHF steuerlich absetzen. Allerdings ist der Selbstständige damit weder für Invalidität noch Tod abgesichert. Außerdem wird das hier eingezahlte Geld nur als Kapital und nicht als Rente ausgezahlt.
Die Wirtschaft hat längst erkannt, dass selbstständige Unternehmer eine individuelle Lösung brauchen, nicht allein deswegen, weil ein stark schwankendes jährliches Einkommen eine solche Lösung erforderlich macht. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es aus diesem Grund Impavida. Auch wenn dieses Programm vom Verband Frauenunternehmen lanciert wurde, steht es Frauen und Männern gleichermaßen offen, solange sie Verbandsmitglied sind. Selbstständige aller Wirtschaftszweige können hier ihre Vorsorge absichern und können auf diese Weise an der für die Alterssicherung so notwendigen zweiten Säule teilnehmen: Damit sie im Alter eine gesicherte Rentenzahlung erwarten können.