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Das Schweizer Bankgeheimnis sicherte bisher Ausländern zu, dass die Schweiz keinerlei Informationen über Ihre Konten an andere Staaten und deren Steuerbehörden herausgab. Damit die damit oft verbundene grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert wird, vereinbarten fast 100 Staaten den automatischen Informationsaustausch (AIA), darunter auch die Schweiz. Im Dezember 2015 genehmigte die Bundesversammlung die dafür nötigen entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, so dass seit dem 1. Januar 2017 die Daten gesammelt werden und ab 2018 ausgetauscht werden können.
Automatische Besteuerung nach den Regeln des Herkunftslandes
Der automatische Informationsaustausch sorgt dafür, dass auch die Gelder, die von den Steuerpflichtigen der einzelnen Länder im Ausland angelegt werden, nach den jeweils geltenden nationalen Steuerregeln besteuert werden können. Die Schweizer Banken sammeln alle Informationen und leiten diese später automatisch an die zuständigen Steuerbehörden in den Herkunftsländern weiter. Der OECD-Standard umfasst dabei den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Anlegers, aber auch alle Angaben zum Konto, wie Kontonummer, erzielte Zinsen und Dividenden, Einnahmen aus Versicherungsverträgen, Guthaben und - bei der Veräusserung von Vermögen - die erzielten Erlöse. Da der Vertrag mit allen 28 Staaten der Europäischen Union gilt, müssen keine individuellen Abkommen mehr zwischen den einzelnen EU-Mitgliedern getroffen werden.
Ein grundlegender Wechsel - Kein Schweizer Bankgeheimnis mehr
Die Wahrung des Bankgeheimnisses war bisher nur möglich, weil die Schweiz auf alle Zinserträge, die von ausländischen Anlegern in der Schweiz erzielt wurden, eine Quellensteuer von 35 Prozent erhoben hat und 75 Prozent davon an die jeweiligen Herkunftsländer weitergeleitet hat. Der automatische Informationsaustausch stellt jetzt gewissermaßen einen Wechsel der bisherigen Paradigmen dar: Das Bankgeheimnis, das bisher in der Schweiz galt, ist nun für alle Anleger aus der Europäischen Union gegenüber ihren nationalen Steuerbehörden aufgehoben. Von der Meldepflicht sind nicht nur die Schweizer Banken, sondern auch bestimmte Versicherungsgesellschaften und andere Investmentunternehmen betroffen.
Schweiz ist vom AIA besonders betroffen
Von den Schweizer Banken und anderen Instituten werden insgesamt mehr als ein Viertel sämtlicher Vermögen verwaltet, die grenzüberschreitend angelegt wurden. Das liegt vor allen Dingen daran, das bisher das Bankgeheimnis die Identität der Anleger nicht preisgab. Aus diesem Grund ist die Schweiz vom Automatischen Informationsaustausch besonders stark betroffen. Die Schweizer Regierung hat deswegen gemeinsam mit den Vertretern der Banken der OECD den Standard für den Automatischen Informationsaustausch erarbeitet. Dieser erfüllt die folgenden Prinzipien:
Der automatische Informationsaustausch in 100 Sek. erklärt.
Internationale Standards für Steuersachen gelten auch in der Schweiz
Der automatische Informationsaustausch verhindert, dass ausländische Kunden mit Hilfe des Schweizer Bankgeheimnisses in ihrem Wohnsitzland die Steuern hinterziehen können. Da die Steuerbehörden an den Schutz der Daten und das Spezialitätsprinzip gebunden sind, bleiben die Informationen trotzdem geschützt und sicher.
Übrigens: Für die Schweizer Bürger ändert sich nichts mit dem automatischen Informationsaustausch, solange sie ihre Konten in der Schweiz haben.