Unbezahlter Urlaub als Auszeitmöglichkeit

Es ist ein weit verbreiteter Wunsch unter Arbeitnehmern, einmal eine längere Auszeit vom durchaus stressigen und manchmal auch eintönigen Arbeitsalltag zu erhalten. Mit einem unbezahlten Urlaub kann der Arbeitnehmer neue Perspektiven entwickeln und auch Kraft schöpfen, so dass er anschliessend mit frischen Innovationen in das Unternehmen zurückkehrt. Eine unbezahlte Auszeit ist allerdings aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage als Verhandlungssache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber anzusehen und aus diesem Grund gibt es durchaus Kriterien für beide Seite zu beachten.

 

Sabbatical - Der unbezahlte Urlaub

In der gängigen Praxis ist die unbezahlte Urlaubsauszeit auch allgemeinhin als Sabbatical bekannt und diese Auszeit kann für die verschiedensten Zwecke genutzt werden. Von der längeren Reise über die weiterführende Ausbildung des Arbeitnehmers bis hin zur Familienzeit gibt es wahrlich viele verschiedene Gründe für den unbezahlten Urlaub. Da das Schweizer Arbeitsrecht dieses Sabbatical nicht grundsätzlich regelt kann die Dauer zwei bis zu 12 Monate andauern. Gesetzlich geregelt wird ausschliesslich der bezahlte Urlaubsanspruch, der bis zu vier Wochen andauern kann. Darüber hinausgehende Regelungen liegen in der Bestimmung des jeweiligen Arbeitgebers, so dass diese Frage für Startups besonders interessant ist. 

 

Die Vor- und Nachteile des unbezahlten Urlaubs für den Arbeitgeber

Zum Einen sollte der Startup berücksichtigen, dass in der Zeit der unbezahlten Auszeit zwar das Geld für den Arbeitnehmer eingespart werden kann aber der Arbeitnehmer halt auch nicht zur Verfügung steht. Sowohl das spezifizierte Wissen des Arbeitnehmers ist für die volle Zeit als Verlust für das Unternehmen anzusehen und natürlich darf die Abstinenz nicht mit der etwaigen Auftragslage des Unternehmens in Konflikt geraten.

Eine Zustimmung zu dem Sabbatical kann jedoch den Vorteil mit sich bringen, dass sich der Startup auf dem Markt einen Ruf als überaus attraktiver Arbeitgeber erarbeitet und überdies erhält er auch einen ausgeruhten und frischen Arbeitnehmer nach der unbezahlten Auszeit zurück. Das Unternehmen des Startups kann somit merklich von der unbezahlten Auszeit des Arbeitnehmers profitieren, da sich aus der Ferne heraus ganz neue Perspektiven auf den Arbeitsalltag oder sogar die eingefahrenen Unternehmensprozesse entwickeln können.

 

 

Auch der Arbeitnehmer hat Einiges zu beachten

Beide Seiten sollten sich vor der unbezahlten Auszeit des Arbeitgebers darüber Gedanken machen, wie es mit der Weiterführung der beruflichen Sozialversicherungen ablaufen soll. Sowohl Deckungslücken in IV, AHV oder die Pensionskasse können später merkliche finanzielle Einbussen mit sich bringen zumal die Unfallversicherung, welche auh für Nichtberufsunfälle gilt, spätestens nach 30 Tagen der letzten Lohnauszahlung endet. Dieser Versicherungsschutz lässt sich jedoch mittels einer sogenannten Abredeversicherung in der Versicherung des Arbeitgebers flexibel verlängern und auch die Krankenkasse des Arbeitnehmers bietet möglicherweise diese Versicherung in ihrem Reppertoire an. Auch die Pensionskassenbeiträge werden während des unbezahlten Sabbaticals nicht weitergezahlt, diese Lücke kann jedoch von dem Arbeitnehmer auf eigene Kosten gestopft werden. Beachtet werden sollte an dieser Stelle von dem Arbeitnehmer jedoch, dass er in diesem Fall die Arbeitgeberbeiträge zusätzlich zu zahlen hat so dass sich die Prämien etwaig sogar verdoppeln.

Obgleich die IV sowie AHV Beiträge ebenfalls nicht während des Sabbaticals gezahlt werden so besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Lücke von derzeitig jährlich 478 Franken maximal fünf Jahre später noch nachzuzahlen.

 

 

Angebot der Woche

GmbH aus der Branche Handel mit Waren aller Art mit Sitz in Unterengstringen ZH, Jahrgang 2005, Stammkapital 20'000.-
Für nur 3'400.-

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte

Firma verkaufen

Sie besitzen eine Schweizer Aktiengesellschaft oder eine GmbH welche Ihnen nur noch Kosten verursacht und Sie eigentlich gar keine Verwendung mehr dafür haben? Da können wir Ihnen weiterhelfen!

Lernen Sie uns kennen

Eine schöne Webseite kann viel aussagen und ein gutes Gefühl vermitteln - aber Vertrauen können Ihnen nur die Menschen dahinter geben. Lernen Sie uns persönlich kennen und machen Sie sich Ihr eigenes Bild.