Die Gewinnsteuer bei juristischen Personen
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Die Gewinnsteuer für juristische Personen ist das Gegenstück zur Einkommensteuer natürlicher Personen. Bei juristischen Personen wird dazu das Einkommen des vergangenen Geschäftsjahres herangezogen. Das Einkommen ist dabei gleichzusetzen mit dem Gewinn. Alle juristischen Personen, die ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz haben, sind zur Zahlung der Gewinnsteuer verpflichtet.
Umwandlung: Von der GmbH zur AG
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Beide Gesellschaften haben gemeinsam, dass sie Kapitalgesellschaften sind. Bei der Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in einzelne Aktien aufgeteilt. Wird eine GmbH umgewandelt, hat das verschiedene rechtliche Folgen. Der wichtigste Grund für eine Umwandlung ist sehr häufig die Kapitalbeschaffung oder eine Änderung der Unternehmensstrategie.