Mit einer Holding keine kantonale Gewinnsteuer zahlen
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Als Holding können in der Schweiz sowohl Genossenschaften als auch eine GmbH oder eine AG genutzt werden. Der Vorteil besteht darin, dass auf die Erträge aus den verwalteten Beteiligungen kaum Steuern zu bezahlen sind. Wenn wir Ihre Firma als Holding gründen, stellen wir sicher, dass alle in den jeweiligen Kantonen definierten Auflagen zur steuerlichen Qualifikation eingehalten werden. Den entsprechenden Antrag auf Anerkennung als Holding werden wir in Verbindung mit der Steuererklärung stellen.
Crowdfunding zur Finanzierung des Start-Ups nutzen
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Wer als junger Unternehmer eine pfiffige Idee hat, verfügt nicht immer auch über die finanziellen Mittel, diese zu verwirklichen. Wollen Banken und Risikokapitalgeber lieber auf Nummer sicher gehen, vergeben sie selten Kredite an Start-Ups. Schließlich verfügen diese noch nicht über eine eigene ausreichende finanzielle Basis. Hier ist Crowfunding, auch als Schwarmfinanzierung bezeichnet, eine Möglichkeit: Viele Menschen, die sogenannte Crowd, geben Geld für das Projekt, so dass es anschließend verwirklicht werden kann. Diese Möglichkeiten der Crowd-Finanzierung gibt es: