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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ab heute dem 25. Mai 2018 ist die Zeit der Übergangsregelung endgültig vorbei: Mit diesem Stichtag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch wenn die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, können Sie als Unternehmen von der DSGVO betroffen sein. Wir zeigen Ihnen, welche Unternehmen diese berücksichtigen müssen und welche Unternehmen die Anordnungen der DSGVO ignorieren können.

Die Marke und der Markenschutz

Die Marke ist ein Zeichen, Symbol, Name oder Warenzeichen, das die Einmaligkeit eines Produktes ausdrückt. Es ist das, was die Kunden wahrnehmen und woran sie sich erinnern. Wer eine echte Marke geschaffen hat, sollte diese nicht nur pflegen, sondern vor allen Dingen den Markenschutz beachten.

Mit einer Arbeitsgruppe Blockchain und Kryptowährungen sicher gestalten

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ist sich sicher, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen innovativ für die Schweiz seien. So können in einigen Schweizer Kantonen beispielsweise Kryptowährungen, die durch die sogenannte Blockchain geschaffen wurden, als Sacheinlage für Gründungen dienen. Daher soll die Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO" sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen evaluieren, die es rund um die Blockchain zu klären gibt.

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