Die steuerlichen Folgen des Mantelhandels
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Wer als Unternehmer mit dem Gedanken spielt, eine Mantelgesellschaft zu erwerben, der wird sich höchstwahrscheinlich auch mit dem Mantelrecht auseinandersetzen müssen. Dann nämlich, wenn er einen mehrheitlichen Verkauf der Anteilsrechte der Mantelgesellschaft plant. Diese Vorgehensweise wird allgemeinhin auch als "share deal" bezeichnet. Als zweite Voraussetzung für die Definition des Mantelhandels gilt die Liquidität der Mantelgesellschaft zu dem Zeitpunkt der Übetragung.
Teilrevidiertes Mehrwertsteuergesetz tritt Anfang 2018 in Kraft
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Zum 01.01.2018 wird es einige Änderungen im Schweizer Mehrwehrtsteuergesetz geben, denn an diesem ersten Tag des neuen Jahres wird die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung rechtlich bindend in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage der ESTV wird die Teilrevision für eine Mehrheit der Schweizer Unternehmer lediglich kleinere Veränderungen bringen, jedoch soll mittels eines Abbaus von mehrwertsteuerbedingten Nachteilen die Wettbewerbssituation für die Schweizer Unternehmen durch indirekte Massnahmen nachhaltig verbessert werden.