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Ab heute dem 25. Mai 2018 ist die Zeit der Übergangsregelung endgültig vorbei: Mit diesem Stichtag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch wenn die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, können Sie als Unternehmen von der DSGVO betroffen sein. Wir zeigen Ihnen, welche Unternehmen diese berücksichtigen müssen und welche Unternehmen die Anordnungen der DSGVO ignorieren können.
Auf den Sitz des Unternehmens kommt es an
Ob ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Regelungen der Datenschutzgrundverordung zu beachten, hängt davon ab, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet. In Artikel 3 Absatz 1 der DSGVO ist festgelegt: Befindet sich der Sitz des Unternehmens, in dem die Daten verarbeitet werden, innerhalb eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, müssen die Bestimmungen entsprechend beachtet und umgesetzt werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob die erhobenen Daten von Personen aus der EU stammen oder wo die Daten nun genau verarbeitet werden. Wesentlich ist der Sitz des Unternehmens: Liegt dieser innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union, gilt die DSGVO und muss mit ihren Vorgaben auch beachtet werden.
Außerhalb der Europäischen Union
Hat das Unternehmen in der Schweiz seinen Sitz, kommt es auf den entsprechenden Einzelfall an. Selbst Schweizer Unternehmen können von dieser Verordnung betroffen sein, auch wenn sich ihr Sitz nicht im Territorium der Europäischen Union befindet. Solange lediglich die Website des Unternehmens auch von Personen mit Wohnsitz in der EU besucht werden kann, diese jedoch keine Waren oder Dienstleistungen bestellen können, greifen die Regelungen der DSGVO nicht. Werden jedoch Waren oder Dienstleistungen über die Grenzen der Schweiz hinweg an Menschen aus der EU angeboten, und wirbt das Unternehmen aktiv um Kunden aus diesen Ländern, dann müssen die Regelungen beachtet werden.
Für diese Unternehmen gilt auch in der Schweiz die DSGVO
Wer ein Unternehmen führt und Waren oder Dienstleistungen an Kunden in der Europäischen Union verkauft und aktiv dafür wirbt, muss sich an die Regelungen der DSGVO halten. Entscheidend ist, ob Kunden außerhalb der Schweiz auf die Website zugreifen, dort bestellen und in Euro bezahlen können. Ebenso ist die Nennung von Lieferbedingungen in Mitgliedsländer der EU ein Indiz dafür, dass die Regelungen der DSGVO einzuhalten sind. Auch wenn die Daten von Kunden aus der Europäischen Union verarbeitet und analysiert (Besipielsweise Google Analytics) werden, gelten die Regeln der DSGVO. Richtet sich die Website dagegen lediglich an Schweizer Kunden, fällt das Unternehmen nicht unter diese Regelung. Falls Sie wissen wollen, ob die Regelungen der DSVGO für Sie zutreffen, helfen wir Ihnen gerne.