Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Schweiz einfach erklärt

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Mischform zwischen Kollektiv- und Aktiengesellschaften, die GmbH ist eine der häufigsten Rechtsformen in der Schweiz.

Die Schweizer GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit als Handelsgesellschaft und es bedarf eines sehr niedrigen Startkapitals, um die GmbH in der Schweiz zu gründen. Aus diesem Grund eignet sich diese Rechtsform auch sehr gut für Familienunternehmen sowie KMUs. Der Schweizer Markt kennt mittlerweile knapp 92´000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sodass die GmbH auf dem dritten Rang in der inoffiziellen Beliebtheitsskala rangiert.

Die Entstehung einer GmbH in der Schweiz

Eine Schweizer GmbH kann durch einen simplen Eintrag in das entsprechende Handelsregister bei dem zuständigen Amt entstehen. Damit die Gründung rechtskonform erfolgt muss sie offiziell beurkundet werden. Dieser Vorgang ist öffentlich. Bei einem Notar müssen die Gründungspersonen der GmbH in der Schweiz per öffentlicher Urkunde die Erklärung abgeben, dass eine GmbH gegründet werden soll und dass diese GmbH Statuten festgelegt und eine Gesellschafterversammlung nebst einer Revisionsstelle benannt hat. Die Gesellschafter der GmbH in der Schweiz sind an dem Unternehmen mit ihrem Stammkapital beteiligt. Die Stammanteile können jedoch mittels schriftlicher Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern übertragen werden. Für diesen Vorgang ist keine öffentliche Beurkundung erforderlich.

 

Das minimale Stammkapital für die Gründung einer GmbH in der Schweiz beträgt 20´000 Schweizer Franken. Dieser Mindestbetrag kann sowohl durch Barmittel als auch durch Sacheinlagen erbracht werden. Durch die Erbringung dieses minimalen Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung aller Gesellschafter untereinander. Obgleich es für die jeweilige Mindesteinlage keinen Höchstbetrag mehr gibt ist es doch erforderlich, dass jeder Gesellschafter mit mindestens 100 Schweizer Franken an der GmbH beteiligt ist. Im Gegensatz zu der Schweizer Aktiengesellschaft werden alle Gesellschafter einer GmbH in dem Handelsregister namentlich eingetragen.

Obgleich es die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" nahelegt bezieht sich in der Schweiz diese Rechtsbezeichnung nicht auf die Haftungslage der Gesellschaft. Vielmehr zielt sie auf die Haftung der eingetragenen Gesellschafter ab. Die Gesellschaft haftet uneingeschränkt für die Schulden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer hilfreichen Checkliste zur Gründung einer GmbH

Die Gründungsvoraussetzungen für eine GmbH in der Schweiz

Damit eine GmbH in der Schweiz gegründet werden kann muss entweder eine oder mehrere juristische Personen die Gründungsabsicht abgeben. Sofern die Gesellschafter der GmbH anonym auftreten erlaubt es das Schweizer Recht den Gesellschaftern, dass Drittpersonen in einer Funktion als Repräsentant auftreten dürfen. Im Hinblick auf die Namensgebung bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Schweiz alle Freiheiten, es muss lediglich die Rechtsform GmbH als zwingender Bestandteil des Namens der Gesellschaft aufgeführt werden.

Eine Revisionsstelle, die staatlich zugelassen ist, sowie eine Gesellschafterversammlung ist bei einer GmbH in der Schweiz zwingend erforderlich. Die Revisionsstelle kontrolliert die Buchführung, zu welcher eine GmbH in der Schweiz verpflichtet ist. Die Revisionsstelle erstellt auch Berichte, welche der Gesellschafterversammlung zugänglich gemacht werden. Damit der Gründungsprozess der GmbH in der Schweiz abgeschlossen werden kann ist es erforderlich, dass neben dem Mindeststammkapital in Höhe von 20´000 Schweizer Franken auch die Gründungskosten bezahlt werden. Diese Kosten bewegen sich bei der Abovo Treuhand GmbH ab 1800.- CHF.

Zusätzlich hierzu müssen auch die Notariatskosten im Rahmen von ca. 900 Schweizer Franken sowie die Eintragungsgebühr ins Handelsregister in Höhe von ca. 600.-  berücksichtigt werden. Als finale Gebühr entsteht bei der Gründung einer GmbH in der Schweiz noch die sogenannte "Emissionsabgabe", welche mit 1 % des angegebenen Grundkapitals zubuche schlägt. Diese Abgabe wird jedoch nur dann fällig, wenn das Grundkapital einen Wert von 1´000´000 Schweizer Franken übersteigt.

Die Schweizer GmbH ist der Doppelbesteuerung unterlegen. Dies bedeutet, der Reingewinn wird besteuert und der an die Gesellschafter ausgeschüttete Betrag muss von den Gesellschaftern als steuerpflichtiges Einkommen nochmals angegeben werden. Das Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Gesellschafter unterliegt überdies auch der Vermögenssteuer.

 

 

Sperrkonto erforderlich

Zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Schweiz muss ein Sperrkonto bei einer Bank eröffnet werden. Auf dieses Sperrkonto wird das Gesellschaftskapital hinterlegt, bis die finale Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Die Kapitaleinzahlungsbestätigung wird von der Bank ausgestellt und muss beim Handelsregister vorgelegt werden. Damit das Sperrkonto eröffnet werden kann muss ein Gesellschafter eine Ausweiskopie in amtlich beglaubigter Form sowie eine Beglaubigung der Unterschirift bei der Bank vorlegen. Das Sperrkonto wird mit der Publikation im Hinblick auf die Firmengründung bei dem Schweizerischen Handelsblatt aufgelöst und das Stammkapital der Gesellschaft wird von dem Sperrkonto auf das Unternehmenskonto transferiert.

 

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