Mit einer Arbeitsgruppe Blockchain und Kryptowährungen sicher gestalten

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ist sich sicher, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen innovativ für die Schweiz seien. So können in einigen Schweizer Kantonen beispielsweise Kryptowährungen, die durch die sogenannte Blockchain geschaffen wurden, als Sacheinlage für Gründungen dienen. Daher soll die Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO" sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen evaluieren, die es rund um die Blockchain zu klären gibt. Die Arbeitsgruppe wurde vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen beauftragt, dieses wiederum hatte den Auftrag dazu vom Bundesrat selbst bekommen. Ende 2018 wird hierzu ein Schlussbericht erwartet. 

 

Was ist die Blockchain eigentlich? 

Eigentlich ist die Blockchain eine Datenbank, in der Daten gespeichert werden. Der erste Block ist der sogenannte "Schöpfungsblock", alle anderen Blöcke müssen erst geprüft und werden dann in der chronologischen Reihenfolge gespeichert. Diese Datenbank ist nicht zentral gespeichert, sondern jeder, der sie nutzt, verfügt über eine eigene und vollständige Kopie. Da jeder Block mit dem vorhergehenden fest verbunden ist, kann sie nicht gefälscht werden. Außerdem sind sämtliche Daten darauf verschlüsselt und somit manipulationssicher.

Damit ermöglicht die Blockchain Geschäfte ohne Mittelsmänner: Beispielsweise werden für den Handel mit Wertpapieren keine Banken mehr benötigt. Da die Blockchain dezentral gespeichert ist, lässt sie sich nicht manipulieren oder von aussen angreifen. Diese Technologie kann für viele Dinge wie Smart Contracts genutzt werden, ebenso wie für die Kryptowährungen Bitcoin und Ethereum. 

 

Es ist offiziell: Die Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO" startet

Nur zwei Monate gingen ins Land: Im November 2017 hat der Bundesrat die Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO" in Aussicht gestellt, im Januar wurde es offiziell. Jetzt beauftragte der Bundesrat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen mit der Bildung der Arbeitsgruppe. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist dabei ebenso beteiligt wie das Bundesamt für Justiz.

Selbstverständlich hält die Arbeitsgruppe auch engen Kontakt zur Blockchain-Branche. Grundsätzlich wird sich die Arbeitsgruppe mit den juristischen Fragen beschäftigen, die es in Bezug auf die Blockchain gibt. Das betrifft nicht nur Fragen des Finanzmarktrechts, sondern auch viele weitere Fragen. Immerhin hat diese Technologie das Potential, die Finanzbranche aufzumischen. Mit Hilfe der Blockchain-Technologie werden Finanzdienstleistungen nicht nur schneller, sondern auch günstiger - und die Banken könnten damit auf ihre eigene IT-Infrastruktur verzichten. 

 

Schweiz als attraktiver Standort für Blockchain-Technologie

Die neue Arbeitsgruppe soll die rechtlichen Bedingungen untersuchen und dabei auf die ICO, die sogenannten Initial Coin Offerings, besonders achten. Für Kryptowährungen entsprechen ICO dem Gang an die Börse: Die Firma bietet Aktien des Unternehmens zum Kauf an. Damit können Unternehmen an Geld gelangen, ohne Mithilfe von Banken oder Beteiligungsgesellschaften. Die Arbeitsgruppe will den rechtlichen Rahmen prüfen und optimal gestalten, so dass die Schweiz als Standort für Unternehmen der Blockchain-Technologie attraktiv ist.

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