Pflichten des Arbeitgebers

Wer als Firmengründer irgendwann nicht mehr alleine sämtliche Arbeiten erledigen kann oder möchte, muss früher oder später Beschäftigte einstellen und er wird so zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber allerdings hat nicht nur Rechte gegenüber dem Arbeitnehmer wie beispielsweise Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, Treue, Gehorsamkeit oder Verschwiegenheit, die er vom Arbeitnehmer erwarten darf, sondern er übernimmt als Unternehmer auch Pflichten, die er beachten muss:

Die Lohnzahlungspflicht

Während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (Arbeitspflicht), ist der Arbeitgeber im Gegenzug dazu verpflichtet, den dafür vereinbarten Lohn zu zahlen (Lohnzahlungspflicht). Der Lohn kann dabei sowohl als Geldlohn aber auch als Naturallohn bezahlt werden, variabel oder fix vereinbart werden. Zum Lohn können weiterhin noch Zulagen gezahlt werden, beispielsweise für Schichtdienst, aber auch Kinder- oder Schmutzzulagen. Zum Naturrallohn gehören beispielsweise Kost und Logis, aber auch Trinkgeld oder Waren.

Allerdings ist eine Verpflichtung zum Kauf von Firmenwaren als Bestandteil des Lohnes untersagt, ein freiwilliger Einkauf im Firmenladen jedoch zulässig. Wird der Arbeitnehmer krank, erleidet einen Unfall, muss gesetzliche Pflichten erfüllen oder wird schwanger, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das gilt jedoch nicht während der Probezeit und nur für Arbeitsverhältnisse, die länger als ein Vierteljahr bestehen.

Die Fürsorgepflicht

Der Arbeitgeber hat neben der Lohnzahlungspflicht auch eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber: Zu dieser gehören der Schutz der Persönlichkeit und des Vermögens, aber auch die Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens. Besonders der Begriff des Persönlichkeitsschutzes ist sehr weit gefasst und umfasst neben einem allgemeinen Schutz auch den Schutz der Gesundheit und Sittlichkeit. Der Allgemeine Schutz betrifft die persönliche und auch die berufliche Ehre des Arbeitnehmers, der Schutz vor Mobbing, der Schutz der Privatsphäre und der Geheimnisse.

 

Der Gesundheitsschutz betrifft sämtliche gesundheitlichen Aspekte und mit dem Schutz der Sittlichkeit ist nicht nur die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz gemeint, sondern auch der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist dann gegenüber dem Arbeitnehmer eingeschränkt, wenn mit diesem der Persönlichkeitsschutz verletzt würde.

Im Arbeitsgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers geregelt

Die Fürsorgepflicht und die Lohnzahlungspflicht gelten für alle Arbeitnehmer. Im Arbeitsgesetz sind ausser diesen noch weitere Schutzbestimmungen aufgeführt. Zu diesen zählen neben den wöchentlichen Höchstarbeitszeiten auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten, die Bestimmungen hinsichtlich der Nachtarbeit und der Sonderschutz, der jugendlichen Arbeitnehmern gewährt wird. Sämtliche Vorschriften des Arbeitsgesetzes gelten allerdings nur für diejenigen Arbeitnehmer, die von diesem Gesetz erfasst werden.

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