Teilrevidiertes Mehrwertsteuergesetz tritt Anfang 2018 in Kraft

Zum 01.01.2018 wird es einige Änderungen im Schweizer Mehrwehrtsteuergesetz geben, denn an diesem ersten Tag des neuen Jahres wird die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung rechtlich bindend in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage der ESTV wird die Teilrevision für eine Mehrheit der Schweizer Unternehmer lediglich kleinere Veränderungen bringen, jedoch soll mittels eines Abbaus von mehrwertsteuerbedingten Nachteilen die Wettbewerbssituation für die Schweizer Unternehmen durch indirekte Massnahmen nachhaltig verbessert werden. 

Welche Neuerungen wird es geben?

Zukünftig wird die Begründung der Steuerpflicht auf der Grundlage des weltweit erzielten Umsatzes als massgeblich angesehen. Dies bedeutet, dass sämtliche Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder mit einer Markttätigkeit in der Schweiz, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland jährlich ein Minimum an 100.000 Schweizer Franken an Umsatz erzielen, ab dem 01.01.2018 mehrwertsteuerpflichtig werden. Als Ausnahme gilt hierbei jedoch der Umsatz, der aus sogenannten Leistungen erzielt wird, die von der Steuer ausgenommen sind.

Ein Jahr später tritt dann eine weitere Neuerung in Kraft. Ab dem 01.01.2019 werden zudem in der Schweiz diejenigen steuerpflichtig, die für einen Betrag von mindestens 100.000 Schweizer Franken jährlich aus dem Ausland Kleinsendungen in den Schweizer Steuerbereich senden. Hierbei gilt jedoch die Massgabe, dass diese Kleinsendungen bislang von der Einfuhrsteuer befreit waren. In der Praxis bedeutet dies, dass die Einfuhrsteuer auf einen Höchstbetrag von 5 Franken gedeckelt werden.

 

 

Überdies wird ab dem 01.01.2018 der Steuersatz für Zeitschriften, Bücher sowie elektronische Zeitungen reduziert und der sogenannte fiktive Vorsteuerabzug gilt auch für den Erwerb von ungebrauchten Waren sowie Betriebsmitteln. Darüber hinaus wird die Schweizer Bezugssteuer lediglich auf die Lieferung von unbeweglichen Gegenständen angewendet. Mit diesen Änderungen möchte die Schweiz im Zuge der zunehmenden Globalisierung es den eigenen Unternehmen ermöglichen, weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig den Schweizer Haushalt dahingehend zu stärken, als dass die Unternehmen im Schweizer Steuerbereich tätig bleiben.

 

Quelle: Revision der Mehrwertsteuer, Eidgenössisches Finanzdepartement

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