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GmbH aus der Branche Handel mit Waren aller Art mit Sitz in Unterengstringen ZH, Jahrgang 2005, Stammkapital 20'000.-
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Mit dem Begriff Jahresabschluss wird die Dokumentation eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem unternehmerischen Geschäftsbetrieb beschrieben, der in untechnischer Art und Weise jeweils zu dem Ende des Geschäftsjahres Aufschluss über die erwirtschafteten Zahlen gibt. Ein Jahresabschluss (auch Geschäftsabschluss) besteht mindestens aus einer Bilanz, Erfolgsrechnung und dem Anhang.
In der Schweiz gibt es ein Rechnungslegungsrecht, welches mit dem 01.01.2013 in Kraft getreten ist und in dem die Grundsätze des Jahresabschlusses beschrieben wird. Die Artikel 957 fortfolgende OR sind hierfür massgeblich. Auf der Grundlage dieses Rechnungslegungsrechts müssen Einzelunternehmen, welche einen Umsatz bis maximal 500.000 Schweizer Franken erwirtschaftet haben sowie auch Stiftungen nur noch über die Ausgaben sowie auch Einnahmen nebst der allgemeinen Unternehmensvermögenslage Buch führen. Dies ist die sogenannte einfachen Buchhaltung.
Wie erledigen für Sie den Jahresabschluss oder die gesamte Buchhaltung!
Diejenigen Einzelfirmen, welche den Umsatz von 500.000 Schweizer Franken überschreiten, sind zu der Rechnungslegung verpflichtet, der sogenannten doppelten Buchhaltung. Eine GmbH und eine Aktiengesellschaft müssen in jedem Falle eine doppelte Buchhaltung machen, egal wie hoch deren Umsatz ist.
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Buchführung erstellt. In dem Jahresabschluss sind sämtliche Sachverhalte sowie auch Geschäftsvorfälle aufzuführen, welche für eine übersichtliche Darstellung von Finanzierungs- sowie Ertrags- und Vermögenslagen des Unternehmens zwingend erforderlich sind.
Die Grundsätze der vollständigen sowie systematischen und wahrheitsgetreuen Erfassung dieser Sachverhalte müssen von dem Unternehmen zwingend eingehalten werden. Dementsprechend muss das Unternehmen auch die Nachprüfbarkeit anhand von Belegnachweisen sicherstellen.
Sechs Monate nach dem Ende des unternehmerischen Geschäftsjahrs muss der Geschäftsbericht zwingend erstellt und von dem Verwaltungsorgan bzw. dem Leitungsorgan des Unternehmens sowie von der Person, welche die Rechnungslegung erstellt hat, unterzeichnet werden. Der Geschäftsbericht wird stets auf der Annahme erstellt, dass eine Fortführung des Unternehmens auch in den kommenden Jahren gewährleistet ist.
Der Sinn des Jahresabschlusses liegt in der optischen und faktischen Darstellung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Unternehmens sowie der damit verbundenen operativen Leistungsfähigkeit.
FAQ's
Wie lange muss man Jahresabschlüsse aufbewahren?
Sämtliche Unterlagen der Buchhaltung (inklusive aller Jahresabschlüsse) müssen 10 Jahre (zehn Jahre) aufbewahrt werden!