Eine Holdinggesellschaft ist keine Rechtsform, sondern ein Status im Sinne des steuerlichen Rechts. Wenn Sie eine Holdinggesellschaft in der Schweiz gründen möchten, so müssen einige Punkte Beachtung finden, welche für die rechtliche Grundlage einer Holding entscheidend sind.
In der Schweiz muss eine Holding eine Genossenschafts- oder Kapitalgesellschaft sein, welche vorrangig die Beteiligung an anderen Unternehmen hält, ohne selber eine Geschäftstätigkeit auszuüben. Zwar variieren die Regeln in den Details von Kanton zu Kanton, doch als erfahrene Consultants kennen wir die Rahmenbedingungen für eine steuerliche Qualifikation genau.
Wählen Sie uns als kompetenten Partner an Ihrer Seite – kontaktieren Sie uns jetzt.
Hier finden Sie ein paar nützliche links zum Thema Holding Gesellschaft gründen in der Schweiz
Désirée Müller
Geschäftsführerin
Sprachen: DE, EN, IT, FR
Mein persönliches Motto:
Geht nicht, gibt’s nicht
Tel: +41 71 511 25 55
info@abovo-treuhand.ch