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Unter Factoring im engeren Sinn wird der Verkauf von Forderungen – insbesondere aus dem Liefern von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen, aber auch zum Beispiel Mietforderungen – an ein spezialisiertes Unternehmen, den Factor, verstanden. Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko. Er hat also keine Regressmöglichkeit, wenn die Kunden nicht zahlen und die verkauften Forderungen ausfallen. In der Praxis ist Factoring aber mehr als eine Forderungsabtretung mit den wirtschaftlichen Funktionen einer Kreditversicherung und eines Inkassobüros.
Haftung bei einer Schweizer AG - Aktiengesellschaft
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Die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften ist in der Schweiz die Aktiengesellschaft (Kurzform AG). Die AG hat viele Vorteile, vor allem Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf machen sich die Vorteile dieser Gesellschaft zunutze.
Im Schweizerischen Obligationenrecht Art. 620 bis 763 wird geregelt, was bei einer Aktiengesellschaft zu beachten ist und wie es sich mit der Haftung bei einer Schweizer Aktiengesellschaft verhält.