Die AG ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Der finanzielle Aufwand ist gegenüber der GmbH zwar um ein Vielfaches höher, aber die AG zeichnet sich aus durch höchstes Ansehen, der Kreditfähigkeit (wegen der Hinterlegung der Beteiligungspapiere) und die Anonymität der Aktionäre. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Abarbeitung der Gründungsschritte. Wir haben diese Punkte zusammengefasst und stellen es auch als PDF als Datei zum download zum ausdrucken zur Verfügung:
Für den Existenzgründer ist dies der erste wichtige Schritt, zumal es in der Schweiz in Bezug auf die unterschiedlichen Rechtsformen auch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gilt. Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz ist ähnlich wie eine Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wir zeigen Ihnen Insgesamt 17 Punkte auf, die abzuarbeiten sind. Aus diesem Grund ist es durchaus wichtig, vorab eine Checkliste mit den einzelnen Schritten zu berücksichtigen um sicherzugehen, dass die Gründung der Aktiengesellschaft in der Schweiz ohne Zeitverluste effektiv durchgeführt werden kann.
1. Gesellschaftszweck sowie Unternehmensnamen festlegen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass der Zusatz der AG in der Schweiz zwingend vorgeschrieben ist. Klären Sie zunächst die Verfügbarkeit des gewünschten Geschäftsnamens ab. (www.zefix.ch) Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit der Internetdomain unter www.swizzonic.ch
2. Die Festlegung des Gesellschaftssitzes. Der Gesellschaftssitz dient als Domizil des Unternehmens und sollte strategisch gut gewählt werden, die Unternehmenssteuern in der Schweiz haben je nach Kanton grosse Unterschiede. Informieren Sie sich bei uns über einen verfügbaren Geschäftssitz für Ihre neue Firma!
3. Die Bestimmung der Gründer der Aktiengesellschaft. Mindestens eine juristische oder natürliche Person muss als Gründer der AG eingetragen werden.
4. Die Liberierung festlegen und das Aktienkapital sowie die Aktienaufteilung vornehmen. Unter dem Begriff Liberierung wird im Grunde genommen lediglich die Einzahlung des erforderlichen Kapitals in Höhe von 100´000 Schweizer Franken durch das Startup verstanden.
5. Eröffnung eines Bankkontos bei einer Schweizer Bank. Im Zuge dieses Schritts kontaktieren Sie eine Schweizer Bank, um ein entsprechendes Sperrkonto für die Stammeinlagen der Aktiengesellschaft zeichnen zu lassen. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft wird für die Liberierung des Gesellschaftskapitals ein Kapitaleinzahlungskonto benötigt.
6. Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle. Hier muss beachtet werden, dass mindestens 1 Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift den Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Legen Sie fest, wer im Verwaltungsrat ist und wer der Geschäftsführer oder Direktor ist. Falls Sie keinen geeigneten Verwaltungsrat finden, stellen wir Ihnen einen zur Verfügung.
7. Die Zeichnung der entsprechenden Gründungsunterlagen der Aktiengesellschaft. Für die Aufsetzung der Statuten, der Kapitaleinzahlungsbestätigung uva. kontakieren Sie einen Gründungsexperten der Abovo Treuhand GmbH. Ähnlich wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen diese Unterlagen selbstverständlich auch von einem Schweizer Notar notariell beglaubigt werden.
8. Beurkundung der Gründungsunterlagen durch einen Notar
9. Die Anmeldung des Unternehmens bei dem Handelsregisteramt. Die Unternehmensanmeldung kann sehr simpel ohne nennenswerte bürokratische Hindernisse per Antrag erfolgen.
10. Die Überwachung der Publikationen in dem Schweizer Handelsregister.
11. Den Aktieneinzahlungsbetrag bei der Bank freigeben. Dieser Schritt kann nur in Verbindung mit dem Handelsregisterauszug durchgeführt werden, da die Bank der angehenden Aktiengesellschaft anderenfalls das Kapital nicht freigeben wird.
12. Eröffnung der Bankkonti für den Zahlungsverkehr.
13. Die Gründungsversammlung durchführen, Ausstellung der Aktienzertifikate sowie das Anlegen eines Aktienbuches.
14. Registrierung respektive Anmeldung bei der Schweizer Ausgleichskasse. Dieser Schritt wird mit einem Fragebogen, der an die Ausgleichskasse übermittelt wird, durchgeführt.
15. Der Antrag auf Erteilung einer Mehrwertsteuer-Nummer bei der eidgenössischen Steuerverwaltung. Prüfen Sie, ob Ihre AG mehrwertsteuerpflichtig ist (ab CHF 100’000 Umsatz im Inland) oder ob Sie diese freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen möchten.
16. Festlegung der Buchführung. Eine AG ist in der Schweiz Buchführungspflichtig. Wir haben die Experten dafür, sprechen Sie mit uns
17. Der Abschluss der entsprechenden Versicherungen für Personen und dem Sachvermögen des Unternehmens.
Hier finden Sie ein paar nützliche links zum Thema Checkliste für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Désirée Müller
Geschäftsführerin
Sprachen: DE, EN, IT, FR
Mein persönliches Motto:
Geht nicht, gibt’s nicht
Tel: +41 71 511 25 55
info@abovo-treuhand.ch